2017

Das KWK-Gesetz 2017 zur weiteren Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Eine neue Fassung des KWK-Gesetzes wurde zunächst am 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt, stand aber noch unter dem Vorbehalt einer Zustimmung durch die EU-Kommission. Aufgrund von beihilferechtlichen Bedenken der Kommission wurde in Verhandlungen eine Änderung dieser Fassung des Gesetzes in einigen Punkten vereinbart. Das Gesetz liegt nun als KWK-Gesetz 2017 vor und ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Gegenüber dem KWK-Gesetz 2012 ergeben sich einige wichtige Neuerungen für die Förderung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung. Gefördert wird z. B. künftig grundsätzlich nur noch KWK-Strom, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird, mit einigen Ausnahmen, z. B. kleine KWK-Anlagen bis 100 kWel. Auch die Höhe und Dauer der Förderung haben sich geändert und die Pflicht zur Direktvermarktung wurde eingeführt. Für Anlagen zwischen 1 und 50 MWel werden die Zuschlagszahlungen künftig in Ausschreibungen ermittelt.

In der vorliegenden Broschüre werden die grundlegenden Regelungen des KWK-Gesetzes, die Fördersystematik und Förderkriterien sowie die Verfahrensabläufe zusammenfassend dargestellt und erläutert. Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des neuen Gesetzes im Vergleich zur Fassung von 2012 werden in mit „NEU“ markierten Textfeldern hervorgehoben. Die Broschüre richtet sich an Planer und Betreiber von KWK-Anlagen, Contractoren, Investoren und Entscheider und Interessierte in Industrie, Politik und Öffentlichkeit, die an Energieeffizienz interessiert sind. (DIN A4, 40 Seiten)

Ansprechpartner:

Jürgen Stefan Kukuk
Telefon: 0 30 / 22 19 13 49-0
E-Mail: kukuk@asue.de


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(inkl. / zzgl. 7% MwSt.)
Seitenanzahl: 40
Stand: Februar 2017