Energieausweis: Das Gütesiegel für Gebäude

Der Energieausweis für Gebäude wurde in Deutschland zum 1. Juli 2008 Pflicht.

Damit soll ein einheitliches Gütesiegel für Gebäude etabliert werden, das in leicht verständlicher Form Auskunft über die energetische Qualität von Immobilien gibt.

Bislang musste in Deutschland nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für Bestandsgebäude verlangt, allerdings nur im Falle eines „Nutzerwechsels“, also beispielsweise dem Verkauf oder der Neuvermietung.

Vom Energieausweis betroffen sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude.

Die ASUE möchte Sie mit dieser Rubrik über die relevanten Grundlagen zum Thema Energieausweis informieren.

Grafik

EAusweis Richtlinie: EnEV 2007 und Technische Regeln

Veröffentlichung

Der Energieausweis für Wohngebäude
Was müssen Sie darüber wissen?